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Verkaufs- und allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie nachstehende Bedingungen abändern – auch Nebenabreden mit unseren Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Unsere Verkaufsbedingungen sind auch dann gültig, wenn durch Sondervereinbarungen einzelne Punkte unwirksam werden.
 

  1. Angebot
    Alle Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Die in Drucksachen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Beachtung früher erfolgte Abänderungen besteht. Vorführungen und Versuche im Betriebe des Interessenten erfolgen ausschließlich auf dessen Rechnung und Gefahr.
     

  2. Bestellungen
    Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Wir tragen nicht die Gefahr von Missverständnissen, bei telefonischen, telegrafischen oder mündlichen Mitteilungen, die unvollständig oder zweifelhaft sind. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
     

  3. Preise
    Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Sie entsprechen jeweils den Gestellungskosten zum Zeitpunkt des Angebotes. Sollen sich preiswichtige Faktoren wesentlich ändern, müssen wir uns eine Berechnung zu dem am Liefertag gültigen Preisen vorbehalten, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Änderung besteht. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern, besteht für uns keine Verbindlichkeit. Verpackung wird billigst berechnet.
     

  4. Lieferzeit
    Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungsfragen. Die Lieferfrist ist unverbindlich und nur als annähernder Lieferzeitpunkt zu betrachten. Fälle von höherer Gewalt, insbesondere auch Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kriege oder besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie ohne Pflichtverletzung des Lieferers oder dem Vorlieferer zurückzuführende, vom Vertrag vorgesehene oder teilweise Erzeugnisse die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
     

  5. Lieferung
    Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls geht der Umöglichkeit des Versandes sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Teillieferungen sind zulässig. Bei allen Sonderanfertigungen muss die angefertigte Menge abgenommen werden. Falls im Punkte der Maßhaltigkeit keine Sonderabmachungen getroffen werden, gelten die handelsüblichen Toleranzen. Für bestimmte Material-Eigenschaften, insbesondere bei Kunststoffen, übernehmen wir, ohne ausdrückliche Vereinbarung, keine Verbindlichkeit. Mit der Übergabe an dem Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr, einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme – in jedem Falle – z. B. auch bei fob- und cif-Geschäften, auf den Besteller über. Versicherung erfolgt nur auf Anordnung und Rechnung des Bestellers.
     

  6. Zahlung
    Die Zahlungen für Teillieferungen sind in Euro innerhalb von 12 Tagen abzgl. 2 % Skonto oder ohne jeden Abzug bei unserer Zahlstelle spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – auch bei Teillieferungen – zu leisten. Die Zahlungen für Werkzeugkosten sind in Euro ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Mahnspesen in Anrechnung gebracht. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, einen angemessenen Teil des Auftrages als Vorauszahlung zu fordern. Exportaufträge werden nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder nach Sondervereinbarung bearbeitet.
     

  7. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, er ist jedoch nicht zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung berechtigt. Die durch Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund – bezüglich der Vorbehaltsware – an deren Entstandenen neuen Waren – entstehenden Forderungen an uns abtritt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, sind wir ohne weiteres berechtigt, sofortige Bezahlung oder Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach unserer Wahl Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sind wir berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
     

  8. Schutzrechte
    Bei Lieferungen nach Zeichnung oder Muster des Bestellers übernehmen wir keine Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller haftet für allen sich nichtbeachtung dieser Rechte ergebenden Schäden.
     

  9. Mängelrüge
    Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Aufdeckung schriftlich zu melden, spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Versendung. Für Teile, die infolge stofflicher Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse.

    Bei der zur Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung eingesandten Teilen wird keine Haftung für das Verhalten bei der Bearbeitung übernommen. Wird das Material während der Be- oder Verarbeitung schadhaft, sind wir berechtigt, einen der Höhe nach unserem Ermessen liegenden Anteil des vereinbarten Preises zu berechnen. Bei berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung geleistet oder Gutschrift erteilt, nachdem die fehlerhafte Ware hier eingegangen ist. Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Für Fremderzeugnisse besteht uns gegenüber nach den Garantiebedingungen und Leistungen unseres Lieferanten. Wir haften nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wurden.
     

  10. Haftung
    Wenn der Liefergegenstand, durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratung oder durch die Verletzung anderweitiger Nebenpflichten, insbesondere der Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers der Abschnitt “Gewährleistung” entsprechend.
    Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
    a. bei Vorsatz
    b. bei grober Fahrlässigkeit
    c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
    d. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Schadensersatz statt der Leistung kann der Besteller nur verlangen, wenn wir eine Pflichtverletzung aus dem in den AGB vorgesehenen Bestimmungen nur erlangen, nachdem er zusätzlich uns die Ablehnung der Leistung angedroht und bei ausbleibender Leistung diese uns gegenüber uns innerhalb angemessener Frist nach Ablehnungsandrohung erklärt hat.

    Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche gilt gleichermaßen für außervertragliche Ansprüche des Bestellers gegen uns, die mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Soweit wir nicht wegen Vorsatz haften oder der Anspruch des Bestellers nicht vorher verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von 6 Monaten beginnend mit Ablehnung der Schadensersatzleistung.
    Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung gelten auch für gesetzliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     

  11. Geheimhaltung und Gewerbliche Schutzrechte
    Der Besteller wird sämtliche Daten und Informationen aus unserem Geschäftsbereich, soweit nicht allgemein zugänglich noch allgemein bekannt, vertraulich behandeln und geheim halten.
    An den von uns in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software-Artikeln behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber-, und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Der Besteller darf jedoch die von uns schriftlich Arbeitsunterlagen verwenden, soweit sie im Rahmen der Geschäftsabwicklung rechtmäßig erworben hat. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung bleiben uns alle Unterlagen ausschließlich dem Auftraggeber mit.
    Die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung über den Besteller werden von uns im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.
     

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kiel. Wir sind jedoch auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.

     

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